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Von der Nebentätigkeit zur hauptberuflichen Selbstständigkeit




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Wenn Sie es sich bisher nicht getraute haben neben ihrem Job gewerbsmäßig bei eBay zu handeln oder eine andere nebengewerbliche Tätigkeit auf Rechnungsbasis auszuüben, dann dürfte der folgende Artikel für sie von großem Interesse sein.

Grundsätzlich gibt es keine gesetzlichen Verbote neben dem Angestellten- oder Arbeiterjob einer gewerbliche Tätigkeit bei eBay nachzukommen. Üben sie neben ihrer hauptberuflichen Tätigkeit eine gewerbliche Tätigkeit aus, z.B. der Warenverkauf bei eBay, so nennt man dies Nebentätigkeit. Dabei ist es unwichtig, ob Sie Angestellter, Arbeiter, Beamter oder in einer ähnlichen Position sind. Auch Schüler, Studenten, Arbeitslose oder Rentner können eine solche Tätigkeit ausüben.

Arbeitslose im Nebenerwerb

Allerdings ist dabei zu beachten, dass Arbeitslose nur einen bestimmten Betrag (monatlich 165 EUR Gewinn) neben ihrem Arbeitslosengeld hin zu verdienen dürfen. Überschreiten Sie diesen Betrag, so wird Ihnen das Arbeitslosengeld dem entsprechend gekürzt. Für Hartz IV - Empfänger (oder Arbeitslosengeld II Empfänger) gilt eine Grenze von 100 EUR monatlichen Gewinns.

Erwerbstätige im Nebenerwerb

Arbeiten Sie auf Lohnsteuerkarte, zum Beispiel als Arbeiter oder Angestellter, so spielt die Höhe des Nebeneinkommens zunächst keine Rolle. Allerdings sollten Sie, um nicht gesetzeswidrig zu handeln, ihren Chef oder Vorgesetzten von der Nebentätigkeit in Kenntnis setzen. Angestellte des öffentlichen Dienstes müssen immer eine Genehmigung für Ihre Nebentätigkeit einholen. Sofern die Nebentätigkeit ihrer hauptberuflichen Arbeit nicht negativ beeinflusst oder dem Unternehmen ihres Chefs Schaden zufügt, ist gegen eine solche Tätigkeit nichts einzuwenden. Sie sollten als Angestellter einer Bank nicht gerade Dessous bei ebay verkaufen oder einen Leitfaden vertreiben, welcher die Angebote von Banken vergleicht und dadurch Ihre Bank (und somit Ihren Arbeitgeber) in ein schlechtes Licht rückt.

Chancen einer nebenberuflichen Selbständigkeit

Eine Nebentätigkeit bietet gerade risikoscheue Menschen die Möglichkeit ihr unternehmerisches Können bei eBay oder anderswo zu testen. Somit dürfte ihrer Arbeitgeber oder Chef keine Einwänden haben, denn durch diese Tätigkeit bilden sie Ihr unternehmerisches Denken und Handeln weiter und das dürfte für jeden Chef von großem Interesse sein. Überlegen Sie jedoch, in welchem Umfang Sie die Tätigkeit betreiben möchten, um eventuelle Auswüchse ihres Nebengewerbes von vornherein festzustellen und einzudämmen.

Anmeldung des Nebenerwerbs

Allerdings sollten Sie nicht nur ihren Chef von der Nebentätigkeit unterrichteten, sondern auch das Finanzamt nicht außen vorlassen. Da sie bei eine nebenberuflichen aber gewerblichen Tätigkeit der Gewerbeordnung verpflichtet sind, müssen Sie Ihr Gewerbe bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung anmelden. Sie müssen dies jedoch erst dann anmelden, wenn Sie mit der tatsächlichen Tätigkeit beginnen. Eine Gewerbeanmeldung ist auf Grund der Gewerbesteuerpflicht nötig.

Steuerpflicht des Nebengewerbes

Haben Sie jedoch keine Angst, denn die Gewerbesteuer wird erst ab einem Gewinn von jährlich ca. 24.500 € erhoben. Auch für die Einkommensteuer gibt es verschiedene Vereinfachungen und Freibeträge. So sind aus Vereinfachungsgründen Nebeneinkünfte bis zu einer Höhe von jährlich 410 € Gewinn von der Einkommensteuer befreit. Liegen ihre Nebeneinkünfte zwischen 410 € und 820 €, so sind diese teilweise steuerfrei. Die Höhe ihres jährlichen Arbeitslohns ist dabei unwichtig. Umsatzsteuerlich gesehen sind sie als Kleingewerbetreibende von der Umsatzsteuer befreit, sofern ihr Umsätze im laufenden Jahr niedriger als 50.000 € und ihrer Vorjahresumsätze geringer als 17.500 € sind. Im Geschäftseröffnungsjahr ist der Umsatz von 17.500 € maßgeblich. Sofern Sie diesen voraussichtlich nicht überschreiten, können Sie als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit arbeiten. Somit haben sie auch in dieser Hinsicht keinerlei Belastungen durch das Finanzamt zu befürchten. Für eine detaillierte und individuelle Beratung kontaktieren Sie bitte Ihren steuerlichen Berater.

Musterrechnung

Gerade bei Existenzgründern bietet es sich an, ein Kleinunternehmen anzumelden. Die Buchführung von einem Kleinunternehmer ist in vielen Punkten einfacher, als bei einem großen Gewerbe. Ein Kleinunternehmer muß für seine Dienstleistungen aber natürlich auch eine Rechnung stellen. Diese muß, genau wie bei großen Unternehmern, alle wichtigen Eckpunkte und Daten enthalten. So muß der vollständige Name inklusive Adresse vom Kleinunternehmer selber und vom Auftraggeber auf der Rechnung vermerkt sein. Ebenfalls notwendig ist das Rechnungsdatum und die gelieferte Leistung (Art, Umfang und Zeitpunkt). Allerdings verzichtet der Kleinunternehmer bei seinen Rechnungen auf das Ausweisen der Umsatzsteuer. Aber es muß dann auf der Rechnung der Zusatz stehen, dass die Kleinunternehmerregelung angewandt wird. Eine Musterrechnung für Kleinunternehmer finden Sie beispielweise auf kleinunternehmerregelung.org. Diese Vorlage enthält alle wichtigen Punkte und es wird nochmal die Rechnungstellung genau erklärt.

Hinweise im Web

Eine ausführliche und kostenlose Serie zum Thema Existenzgründung mit eBay finden Sie im Gründerlexikon.





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